Aufbahrungshalle

Die Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle) in Sankt Martin und Harmanschlag beträgt je angefangenem Tag € 35,--

Zum herunterladen: VERORDNUNG über die Festsetzung von Gebühren für die Benutzung der Aufbahrungshallen vom 05.11.2025

Zuständig



Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 2857 2262, Fax: +43 2857 226216
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/