Hausnummerierung

Wird die Fertigstellung eines neuen Gebäudes mit Aufenthaltsräumen angezeigt, hat die Baubehörde diesem Gebäude eine Hausnummer zuzuweisen.
Die Kosten für die erstmals zugewiesene Hausnummer ist vom Gebäudeeigentümer zu tragen.

Ist Ihre Hausnummerntafel bereits stark verwittert und nur mehr schlecht erkennbar, kann jederzeit eine neue Tafel beim Bürgerservice gegen einen Unkostenbeitrag bestellt werden.

Zuständig


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/