Meldung des Todesfalls: Arbeitgeber

Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber beschäftigt war, ist diese/dieser von den Hinterbliebenen unter Vorlage einer Kopie der Urkunde über einen Sterbefall bzw. des Registerauszugs Tod (früher: "Abschrift aus dem Sterbebuch") unverzüglich zu benachrichtigen.

Letzte Aktualisierung: 17. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/