Meldungen nach dem Todesfall

Hinweis:

Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.

Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.

Darüber hinaus ist folgenden Stellen der Todesfall zu melden:

Letzte Aktualisierung: 16.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Inneres



Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 2857 2262, Fax: +43 2857 226216
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/