Formulare

Alle| A| B| E| H| K| M| N | P| R| S| U| V| W

  • .PDFNächtigungstaxe 2023 - Abgabenerklärung durch den Unterkunftgeber (564 KB) - .PDF
    Hinweis
    Hinweis

    Statt der bisherigen Orts- und Regionaltaxe gibt es nur mehr eine Nächtigungstaxe. Die Nächtigungstaxe ist eine Selbstberechnungsabgabe und ab 1.Jänner 2011 verpflichtend unmittelbar aufgrund des NÖ Tourismusgesetzes 2010 und seiner erfolgten Änderungen einzuheben.
    Die Nächtigungstaxe ist monatlich jeweils bis spätestens 15. des Folgemonats an die Gemeinde abzuführen; gleichzeitig ist dieses Formular an die Gemeinde weiterzuleiten - auch als Leermeldung!

  • .PDFNächtigungstaxe 2024 - Abgabenerklärung durch den Unterkunftgeber (3,55 MB) - .PDF
    Hinweis
    Hinweis

    Die Nächtigungstaxe ist eine Selbstberechnungsabgabe und verpflichtend durch den Unterkunftgeber aufgrund des Tourismusgesetzes 2023 einzuheben.
    Die Nächtigungstaxe ist monatlich jeweils bis spätestens 15. des Folgemonats an die Gemeinde abzuführen; gleichzeitig ist dieses Formular an die Gemeinde weiterzuleiten - auch als Leermeldung!


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/