Formulare

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  • HTMLKommunalsteuer-Bemessungsgrundlage (KommSt1A)
    Hinweis
    Hinweis

    Die hier angebotene Möglichkeit der Kommunalsteuererklärung in Papierform ist nur mehr dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze (wenn Vorjahresumsatz nicht mehr als € 100.000,— betrug) nicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist.
    In allen anderen Fällen hat laut Verordnung vom 23.8.2005, BGBl. II 257/2005, eine elektronische Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen im Verfahren FinanzOnline zu erfolgen.

  • HTMLKommunalsteuererklärung (KommSt1)
    Hinweis
    Hinweis

    Die hier angebotene Möglichkeit der Kommunalsteuererklärung in Papierform ist nur mehr dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze (wenn Vorjahresumsatz nicht mehr als 100.000,— betrug) nicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist.
    In allen anderen Fällen hat laut Verordnung vom 23.8.2005, BGBl. II 257/2005, eine elektronische Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen im Verfahren FinanzOnline zu erfolgen.

  • HTMLKommunalsteuererklärung im Fall der Schließung der einzigen Betriebsstätte (KommSt2)
    Hinweis
    Hinweis

    Die hier angebotene Möglichkeit der Kommunalsteuererklärung in Papierform ist nur mehr dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze (wenn Vorjahresumsatz nicht mehr als € 100.000,— betrug) nicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist.
    In allen anderen Fällen hat laut Verordnung vom 23.8.2005, BGBl. II 257/2005, eine elektronische Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen im Verfahren FinanzOnline zu erfolgen.


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
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