Formulare

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  • HTMLInformationsfreiheitsgesetz - Feststellungsantrag gem. § 11 IFG
    Hinweis
    Hinweis

    Mit diesem Formular beantragen Sie bei der Marktgemeinde Sankt Martin die Ausstellung eines Feststellungsbescheides gemäß § 11 IFG, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2024.

    Wird der Zugang zur Information binnen vier Wochen nach Einlangen des Antrages gemäß § 7 (Informationsgebehren) beim zuständigen Organ nicht gewährt, ist auf schriftlichen Antrag (Feststellungsantrag) hierüber binnen zwei Monaten ein Bescheid (Feststellungsbescheid) zu erlassen. Gegen einen solchen Bescheid kann in weiterer Folge Beschwerde erhoben werden.

  • HTMLInformationsfreiheitsgesetz - Informationsbegehren gem. § 7 IFG
    Hinweis
    Hinweis

    Formular zu Einholung von Informationen gemäß Art. 22a Bundesverfassungsgesetz (B-VG) in Verbindung mit § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

    Die Antragstellung kann auch ohne Angabe von persönlichen Daten erfolgen. Wenn die Informationsbereitstellung „elektronisch“ oder „telefonisch“ gewünscht wird, ist nur eine E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer anzugeben.


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/