Formulare

Alle | A| B| E| H| I| K| M| N| P| R| S| U| V| W

  • HTMLAnsuchen um Ratenzahlung/Stundung von Gemeindegebühren
    Hinweis
    Hinweis

    Mit diesem Formular können Sie bei der Marktgemeinde Sankt Martin online um Ratenzahlung bzw. Stundung von Gemeindegebühren ansuchen.

  • HTMLAnsuchen um Urnenbeisetzung außerhalb eines Friedhofes
    Hinweis
    Hinweis

    Mit diesem Formular können Sie bei der Marktgemeinde Sankt Martin online um Urnenverwahrung außerhalb des Friedhofes ansuchen.

  • HTMLAntrag auf Ausstellung einer Wahlkarte
    Hinweis
    Hinweis

    Bitte beachten Sie, dass Sie die Wahlkarte bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag beantragen müssen! Um die postalische Zustellung zu gewährleisten, ist es jedoch anzuraten, die Beantragung rund fünf Tage vor der Wahl vorzunehmen.

  • HTMLAntrag auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO
    Hinweis
    Hinweis

    Mit diesem Formular können Sie der Marktgemeinde Sankt Martin Datenschutz-Anfragen zur Wahrung ihrer Betroffenen-Rechte, rechtskonform auf elektronischem Wege, übermitteln.

  • HTMLAntrag auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO
    Hinweis
    Hinweis

    Mit diesem Formular können Sie der Marktgemeinde Sankt Martin Datenschutz-Anfragen zur Wahrung ihrer Betroffenen-Rechte, rechtskonform auf elektronischem Wege, übermitteln.

  • HTMLAntrag auf Eintragung in die (Verbleib in der) Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz
    Hinweis
    Hinweis

    Mit diesem Formular beantragen österreichische Staatsbürger/innen, die außerhalb des Bundesgebietes leben, die Eintragung in die Wählerevidenz bzw. Europa-Wählerevidenz.

  • HTMLAntrag auf Löschung gem. Art 17 DSGVO
    Hinweis
    Hinweis

    Mit diesem Formular können Sie der Marktgemeinde Sankt Martin Datenschutz-Anfragen zur Wahrung ihrer Betroffenen-Rechte, rechtskonform auf elektronischem Wege, übermitteln.

  • .PDFAnzeige eines Eigentumswechsels beim Abfallverband (707 KB) - .PDF
    Hinweis
    Hinweis

    Mit diesem Formular können Sie beim Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk Gmünd eine Änderung der Besitzverhältnisse der Müllabgaben-pflichtigen Liegenschaft(en) anzeigen.

  • HTMLAuskunftsersuchen gem. Art. 15 DSGVO
    Hinweis
    Hinweis

    Mit diesem Formular können Sie der Marktgemeinde Sankt Martin Datenschutz-Anfragen zur Wahrung ihrer Betroffenen-Rechte, rechtskonform auf elektronischem Wege, übermitteln.

  • HTMLBesondere Wahlbehörde - Antrag auf Besuch
    Hinweis
    Hinweis

    Mit diesem Formular können Sie den Besuch durch die besondere Wahlbehörde beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter "Hilfe" im Formular.

  • HTMLEinspruch bezüglich Eintragungen in das Wählerverzeichnis
    Hinweis
    Hinweis

    Mit diesem Formular teilen Sie der Marktgemeinde Sankt Martin mit, dass Sie mit der/den aktuellen Eintragung/en im Wählerverzeichnis nicht einverstanden sind.

  • HTMLEinzugsermächtigung - Erteilung
    Hinweis
    Hinweis

    Mit diesem Formular können Sie der Marktgemeinde Sankt Martin online die Ermächtigung zum Einzug ällfäliger Beiträge, Abgaben und Steuern mittels SEPA Lastschriftverfahren von ihrem Konto erteilen.

  • HTMLElektronische Übermittlung - Anmeldung/Änderung
    Hinweis
    Hinweis

    Mit diesem Formular können Sie der Marktgemeinde Sankt Martin online die Ermächtigung zur Übermittlung von Vorschreibungen auf elektronischem Wege (per Email) erteilen.

  • HTMLHundeanmeldung
    Hinweis
    Hinweis

    Mit diesem Formular melden Sie einen Hund, den Sie im Gemeindegebiet Sankt Martin halten, bei der Marktgemeinde Sankt Martin an.

  • HTMLInformationsfreiheitsgesetz - Feststellungsantrag gem. § 11 IFG
    Hinweis
    Hinweis

    Mit diesem Formular beantragen Sie bei der Marktgemeinde Sankt Martin die Ausstellung eines Feststellungsbescheides gemäß § 11 IFG, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2024.

    Wird der Zugang zur Information binnen vier Wochen nach Einlangen des Antrages gemäß § 7 (Informationsgebehren) beim zuständigen Organ nicht gewährt, ist auf schriftlichen Antrag (Feststellungsantrag) hierüber binnen zwei Monaten ein Bescheid (Feststellungsbescheid) zu erlassen. Gegen einen solchen Bescheid kann in weiterer Folge Beschwerde erhoben werden.

  • HTMLInformationsfreiheitsgesetz - Informationsbegehren gem. § 7 IFG
    Hinweis
    Hinweis

    Formular zu Einholung von Informationen gemäß Art. 22a Bundesverfassungsgesetz (B-VG) in Verbindung mit § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

    Die Antragstellung kann auch ohne Angabe von persönlichen Daten erfolgen. Wenn die Informationsbereitstellung „elektronisch“ oder „telefonisch“ gewünscht wird, ist nur eine E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer anzugeben.

  • HTMLKommunalsteuer-Bemessungsgrundlage (KommSt1A)
    Hinweis
    Hinweis

    Die hier angebotene Möglichkeit der Kommunalsteuererklärung in Papierform ist nur mehr dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze (wenn Vorjahresumsatz nicht mehr als € 100.000,— betrug) nicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist.
    In allen anderen Fällen hat laut Verordnung vom 23.8.2005, BGBl. II 257/2005, eine elektronische Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen im Verfahren FinanzOnline zu erfolgen.

  • HTMLKommunalsteuererklärung (KommSt1)
    Hinweis
    Hinweis

    Die hier angebotene Möglichkeit der Kommunalsteuererklärung in Papierform ist nur mehr dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze (wenn Vorjahresumsatz nicht mehr als 100.000,— betrug) nicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist.
    In allen anderen Fällen hat laut Verordnung vom 23.8.2005, BGBl. II 257/2005, eine elektronische Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen im Verfahren FinanzOnline zu erfolgen.

  • HTMLKommunalsteuererklärung im Fall der Schließung der einzigen Betriebsstätte (KommSt2)
    Hinweis
    Hinweis

    Die hier angebotene Möglichkeit der Kommunalsteuererklärung in Papierform ist nur mehr dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze (wenn Vorjahresumsatz nicht mehr als € 100.000,— betrug) nicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist.
    In allen anderen Fällen hat laut Verordnung vom 23.8.2005, BGBl. II 257/2005, eine elektronische Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen im Verfahren FinanzOnline zu erfolgen.

  • .PDFMüll - Änderung der Rechnungs-Zustelladresse (513 KB) - .PDF
    Hinweis
    Hinweis

    Mit diesem Formular können Sie beim Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk Gmünd die Änderung der Zustelladresse für Rechnungen beantragen.

  • .PDFMüll - Containerbedarf - Bestellung (613 KB) - .PDF
    Hinweis
    Hinweis

    Mit diesem Formular können Sie beim Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk Gmünd, für Ihre Liegenschaft eine entsprechende Anzahl und Größe von Mülltonnen bestellen.

    Hinweis: Das Formular Müllcontainerbedarf bitte nur bei Neuzustellungen verwenden, also wirklich nur dort, wo noch keine Müllgefäße vorhanden sind. Wenn im Nachhinein z.B. eine Biotonne dazu bestellt wird, ist dies nicht als Neuzustellung zu betrachten, da es bereits Container gibt.

  • .PDFMüll - Containerwechsel (711 KB) - .PDF
    Hinweis
    Hinweis

    Mit diesem Formular können Sie beim Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk Gmünd den Wechsel von Mülltonnen beantragen.

  • .PDFMüll - SEPA Lastschriftsmandat (462 KB) - .PDF
    Hinweis
    Hinweis

    Mit diesem Formular können Sie dem Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk Gmünd die Abbuchnungsermächtigung mittels SEPA Lastschrift erteilen.

  • .PDFNächtigungstaxe 2024 - Abgabenerklärung durch den Unterkunftgeber (3,55 MB) - .PDF
    Hinweis
    Hinweis

    Die Nächtigungstaxe ist eine Selbstberechnungsabgabe und verpflichtend durch den Unterkunftgeber aufgrund des Tourismusgesetzes 2023 einzuheben.
    Die Nächtigungstaxe ist monatlich jeweils bis spätestens 15. des Folgemonats an die Gemeinde abzuführen; gleichzeitig ist dieses Formular an die Gemeinde weiterzuleiten - auch als Leermeldung!

  • .PDFNächtigungstaxe 2025 - Abgabenerklärung durch den Unterkunftgeber (3,61 MB) - .PDF
    Hinweis
    Hinweis

    Die Nächtigungstaxe ist eine Selbstberechnungsabgabe und verpflichtend durch den Unterkunftgeber aufgrund des Tourismusgesetzes 2023 einzuheben.
    Die Nächtigungstaxe ist monatlich jeweils bis spätestens 15. des Folgemonats an die Gemeinde abzuführen; gleichzeitig ist dieses Formular an die Gemeinde weiterzuleiten - auch als Leermeldung!

1 | 2| > | >|


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/