Formulare

  • HTMLAnsuchen um Ratenzahlung/Stundung von Gemeindegebühren
    Hinweis
    Hinweis

    Mit diesem Formular können Sie bei der Marktgemeinde Sankt Martin online um Ratenzahlung bzw. Stundung von Gemeindegebühren ansuchen.

  • HTMLHundeabmeldung
    Hinweis
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    Mit diesem Formular melden Sie Ihren Hund bei der Marktgemeinde Sankt Martin ab.

  • HTMLHundeanmeldung
    Hinweis
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    Mit diesem Formular melden Sie einen Hund, den Sie im Gemeindegebiet Sankt Martin halten, bei der Marktgemeinde Sankt Martin an.

  • HTMLKommunalsteuer-Bemessungsgrundlage (KommSt1A)
    Hinweis
    Hinweis

    Die hier angebotene Möglichkeit der Kommunalsteuererklärung in Papierform ist nur mehr dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze (wenn Vorjahresumsatz nicht mehr als € 100.000,— betrug) nicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist.
    In allen anderen Fällen hat laut Verordnung vom 23.8.2005, BGBl. II 257/2005, eine elektronische Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen im Verfahren FinanzOnline zu erfolgen.

  • HTMLKommunalsteuererklärung (KommSt1)
    Hinweis
    Hinweis

    Die hier angebotene Möglichkeit der Kommunalsteuererklärung in Papierform ist nur mehr dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze (wenn Vorjahresumsatz nicht mehr als 100.000,— betrug) nicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist.
    In allen anderen Fällen hat laut Verordnung vom 23.8.2005, BGBl. II 257/2005, eine elektronische Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen im Verfahren FinanzOnline zu erfolgen.

  • HTMLKommunalsteuererklärung im Fall der Schließung der einzigen Betriebsstätte (KommSt2)
    Hinweis
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    Die hier angebotene Möglichkeit der Kommunalsteuererklärung in Papierform ist nur mehr dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze (wenn Vorjahresumsatz nicht mehr als € 100.000,— betrug) nicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist.
    In allen anderen Fällen hat laut Verordnung vom 23.8.2005, BGBl. II 257/2005, eine elektronische Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen im Verfahren FinanzOnline zu erfolgen.

  • .PDFNächtigungstaxe 2023 - Abgabenerklärung durch den Unterkunftgeber (564 KB) - .PDF
    Hinweis
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    Statt der bisherigen Orts- und Regionaltaxe gibt es nur mehr eine Nächtigungstaxe. Die Nächtigungstaxe ist eine Selbstberechnungsabgabe und ab 1.Jänner 2011 verpflichtend unmittelbar aufgrund des NÖ Tourismusgesetzes 2010 und seiner erfolgten Änderungen einzuheben.
    Die Nächtigungstaxe ist monatlich jeweils bis spätestens 15. des Folgemonats an die Gemeinde abzuführen; gleichzeitig ist dieses Formular an die Gemeinde weiterzuleiten - auch als Leermeldung!

  • .PDFNächtigungstaxe 2024 - Abgabenerklärung durch den Unterkunftgeber (3,55 MB) - .PDF
    Hinweis
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    Die Nächtigungstaxe ist eine Selbstberechnungsabgabe und verpflichtend durch den Unterkunftgeber aufgrund des Tourismusgesetzes 2023 einzuheben.
    Die Nächtigungstaxe ist monatlich jeweils bis spätestens 15. des Folgemonats an die Gemeinde abzuführen; gleichzeitig ist dieses Formular an die Gemeinde weiterzuleiten - auch als Leermeldung!

  • .PDFRundfunkgebühren - Antrag auf Befreiung (371 KB) - .PDF
    Hinweis
    Hinweis

    Mit diesem Formular können Sie bei OBS den Antrag auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung stellen.


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/