Zivilschutz

Der Zivilschutz hat die Aufgabe, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Zum Zivilschutz gehören insbesonders - der Selbstschutz - die Warnung der Bevölkerung - der Schutzbau - die Aufenthaltsregelung (z.B. Evakuierungen) - der Katastrophenschutz auch für den Verteidigungsfall - Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.


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