Wählerevidenz

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich an Wahlen oder Volksabstimmungen in Österreich dennoch beteiligen wollen, müssen Sie in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl müssen Sie sich in die Europa- Wählerevidenz eintragen lassen. Eine einmal erfolgte Eintragung ist im Anschluss zehn Jahre lang gültig.

HELP.GV.AT - Allgemeine Infos über die Wählerevidenz

Zuständig

Formulare



Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 2857 2262, Fax: +43 2857 226216
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/