Verordnung über den Einheitssatz zur Entrichtung der Aufschließungsabgabe ab 1.1.2022

02.09.2021

Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Sankt Martin vom 01.09.2021, betreffend die Festsetzung eines Einheitssatzes für die Entrichtung der Aufschließungsabgabe, anläßlich von Grundabteilungen oder der erstmaligen Bauführung. Auf Grund des § 38 der NÖ Bauordnung 2014, LGBl. 1/2015, wird die Aufschließungsabgabe verordnet. Der Einheitssatz für die Entrichtung der Aufschließungsabgabe beträgt 475,00 Euro. Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.


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