Veranstaltungsgenehmigung

Alle öffentlichen Veranstaltungen sind 4 Wochen vor Beginn im Bürgerservice der Marktgemeinde Sankt Martin anzumelden.
Bei der Anmeldung ist eine Bundesabgabe von 13,20 Euro zu entrichten.
Bei gemeinnützigen Körperschaften, wie Rettung und Feuerwehr entfällt diese Abgabe.

Zusätzlich ist eine Verwaltungsabgabe in der Höhe von 10,90 Euro zu entrichten.

Zuständig


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/