Sozialhilfe

Der Sozialhilfeantrag kann von jedem bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eingebracht werden.
Die Hilfe hat aber auch unabhängig von einem Antrag einzusetzen, sobald Tatsachen bekannt werden, die eine Hilfeleistung erfordern.
Welche Unterlagen Sie beibringen müssen, sagt Ihnen gerne der hiefür zuständige Bearbeiter bei der Sozialabteilung Ihrer Bezirkshauptmannschaft.

Zuständig


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/