Schneeräumung und Sandstreuung im Gemeindegebiet

Schneeräumung:

  • Thomas Winter 0664 46 40 890 - Johann Seidl, Sulzerstraße, Ortsplatz Sankt Martin, Reitgraben, Pfarrsiedlung über Schöllbüchl, Anger, Langfeld bis Schützenberg
  • Franz Troll 0676 75 31 800 - Schlachthof, über Roßbruck, Zeil, obere Zeil, Oberlainsitz 
  • Karl Schaden 0664 51 59 242 - Harmanschlag, Auhäuser, Bahnhof Steinbach, Sonnbergstraße, Kronberg bis Familie Höbarth, Froschau, Zeil, Fischgraben bis Sankt Martin 26
  • Dietmar Millner 0664 18 32 600 - Weißenhof

Sandstreuung:

  • Karl Schaden 0664 51 59 242 - Harmanschlag
  • Markus Haidvogl 0680 55 77 624  - restliches Gemeindegebiet - Oberlainsitz bis Schützenberg

Jene Autobesitzer, die ihre Fahrzeuge auf Straßengrund abstellen, werden ersucht, diese auf Eigengrund abzustellen, um eine reibungslose Schneeräumung gewährleisten zu können.

Wir möchten auch darauf hingewiesen, dass alle Haus- und Grundeigentümer gemäß § 93 der Straßenverkehrsordnung verpflichtet sind, die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr von Schnee und Verunreinigung zu säubern, sowie bei Schnee und Glatteis zu bestreuen

Ist kein Gehsteig vorhanden, so ist der Straßengrund in der Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen. Diese Anordnung gilt auch für die Eigentümer von nicht verbauten Grundstücken. Sollten Personen durch Nichteinhaltung dieser Verpflichtung zu Schaden kommen, könnte dies möglicherweise gerichtliche Folgen nach sich ziehen.

17.12.2024


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
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