Strafregisterbescheinigung

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.

Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich. Die Strafregisterbescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.

Kosten:
€  3,90 Verwaltungsabgabe

Zuständig

Formulare

  • Diverse Formulare
    • Strafregisterbescheinigung - Ausstellung
      Hinweis
      Hinweis

      Mit diesem Formular können Sie die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung beantragen. Der Antrag wird nicht direkt beim Strafregisteramt, sondern bei der Marktgemeinde Sankt Martin eingebracht. Sie müssen die Bescheinigung persönlich abholen und sich durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises identifizieren.


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/