Ortstaxe

Statt der bisherigen Orts- und Regionaltaxe gibt es ab 1.1.2011 nur mehr eine Nächtigungsabgabe. Die neue Nächtigungstaxe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe, die vom nächtigenden Gast zu entrichten ist und im Verhältnis 65 % zu 35 % zwischen Land und Gemeinden aufgeteilt wird. Ab 1.1.2024 wird der Aufteilungsschlüssel stufenweise jährlich beginnend mit 50% Gemeinde - 50% Land auf 70% Gemeinde - 30% Land im Jahr 2028 angepasst.

Weitere Details finden Sie auch unter "Zuständigkeiten - Nächtigungstaxe"

Zuständig


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/