Örtliches Raumordnungsprogramm 2010 - Bausperre

09.12.2010

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sankt Martin hat in seiner Sitzung am 09.12.2010 beschlossen, eine Bausperre für die im aktuellen örtlichen Raumordnungsplan mit einem schwarzen Gitter gekennzeichneten Baulandflächen zu erlassen.

Zweck der Bausperre ist die Freihaltung der Flächen von Bebauung. Die Bausperre umfasst NICHT behördlich bewilligte Hochwasser-Schutzbauten.

Diese Verordnung tritt mit 10. Dezember 2010 in Kraft.


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