Nächtigungstaxe

Statt der Orts- und Regionaltaxe gibt es nun mehr die NÄCHTIGUNGSTAXE.

Abgabenpflichtiger ist der Gast.
Der Unterkunftgeber ist jedoch zur ordnungsgemässen Einhebung und zur Abfuhr bis spätestens 15. des Folgemonats verpflichtet.
Besonders zu beachten ist, dass es neue Beträge für die Nächtigungstaxen gibt: Seit 1. Jänner 2024 ist auf Grund einer erneuten Verordnungsänderung in der Marktgemeinde Sankt Martin nunmehr € 2,50 pro Person und Nacht einzuheben. Das Mindestalter der taxenpflichtigen Personen ist nach wie vor 15 Jahre.

Weiterhin werden wie bisher die Gästeblöcke verwendet; zusätzlich muss jedoch die "Abgabenerklärung Nächtigungstaxe durch Unterkunftgeber" gemeinsam mit den Gästeblättern bis spätestens 15. des Folgemonats übermittelt, sowie der eingehobene Betrag bezahlt werden.
Gegebenen Falls ist auch eine LEERMELDUNG am Gemeindeamt abzugeben!

Wir bitten Sie, die Abgabenerklärung samt Einzahlung der Nächtigungstaxe gemäß dem NÖ Tourismusgesetz 2023, LGBl. Nr. 40/2023,  nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Ihre Angaben werden überprüft! Unvollständig ausgefüllte Abgabenerklärungen und/oder unrichtige Angaben ziehen eine Verwaltungsstrafe nach sich!

Das Formular "Abgabenerklärung - Nächtigungstaxe durch Unterkunftgeber" steht Ihnen online hier auf unserer Homepage unter "Bürgerservice - Formulare" jederzeit zur Verfügung; ein lokales speichern zur monatlichen Verwendung wird jedoch empfohlen.

Weiterführende Informationen zum herunterladen:

Zuständig

Formulare

  • Steuern / Abgaben / Gebühren
    • Nächtigungstaxe 2023 - Abgabenerklärung durch den Unterkunftgeber (564 KB)
      Hinweis
      Hinweis

      Statt der bisherigen Orts- und Regionaltaxe gibt es nur mehr eine Nächtigungstaxe. Die Nächtigungstaxe ist eine Selbstberechnungsabgabe und ab 1.Jänner 2011 verpflichtend unmittelbar aufgrund des NÖ Tourismusgesetzes 2010 und seiner erfolgten Änderungen einzuheben.
      Die Nächtigungstaxe ist monatlich jeweils bis spätestens 15. des Folgemonats an die Gemeinde abzuführen; gleichzeitig ist dieses Formular an die Gemeinde weiterzuleiten - auch als Leermeldung!

    • Nächtigungstaxe 2024 - Abgabenerklärung durch den Unterkunftgeber (3,55 MB)
      Hinweis
      Hinweis

      Die Nächtigungstaxe ist eine Selbstberechnungsabgabe und verpflichtend durch den Unterkunftgeber aufgrund des Tourismusgesetzes 2023 einzuheben.
      Die Nächtigungstaxe ist monatlich jeweils bis spätestens 15. des Folgemonats an die Gemeinde abzuführen; gleichzeitig ist dieses Formular an die Gemeinde weiterzuleiten - auch als Leermeldung!


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/