NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz, Änderung, LAD1-BI-300/007-2024

Aushängezeitraum: 20.03.2024 - 30.04.2024

Möglichkeiten zur Einsichtnahme:
jede Bezirkshauptmannschaft während der Amtsstunden
Homepage der NÖ Landesregierung unter https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Buergerbegutachtung.html
 Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme:

schriftlich an das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landesamtsdirektion/Service, Landhausplatz 1, Haus 4, 3109 St. Pölten

per Telefax unter der Fax-Nummer 02742 9005 13610 sowie
per E-Mail an post.begutachtung@noel.gv.at

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aktuell laufende Bürgerbegutachtungsverfahren (88 KB) - .PDF

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