Meldewesen

In Österreich gilt eine allgemeine Meldepflicht, d.h. Personen müssen sich an-, um- bzw. abmelden, sofern sie eine (neue) Unterkunft beziehen. Für die An-, Um- und Abmeldung gibt es verschiedene Fristen, die zu beachten sind. Im Folgenden finden Sie alle Informationen zum Meldewesen:

Zuständig

Formulare

  • Meldewesen
    • Meldezettel
      Hinweis
      Hinweis

      Information für den Meldepflichtigen: Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.

    • Personen- und Meldeauskunft
      Hinweis
      Hinweis

      Die Antragstellerin/Der Antragsteller ersucht um Auskunft, ob und unter welcher Anschrift die gesuchte Person in der Gemeinde gemeldet ist (Auskunft erfolgt aus dem örtlichen Melderegister). Abgaben und Gebühren: Euro 13.20


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/