Kanalgebühren ab 1. Jänner 2023

Kanalabgabenordnung ab 1. Jänner 2023:

Die Einmündungsabgabe und die Benützungsgebühr ergeben sich durch Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz.

Die Ergänzungsabgabe wird bei Änderung der Berechnungsfläche für eine angeschlossene Liegenschaft fällig.

Für die Ermittlung der Berechnungsflächen sind die Gebäudeflächen, die Anzahl der angeschlossenen Geschoße und die unverbaute Fläche der Liegenschaft maßgeblich.


weitere Informationen: 

Zuständig


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/