Information über Gesetzesbeschluss des NÖ Landtages

Aushängezeitraum: 21.03.2024 - 02.05.2024

Die Direktion des Landtages von Niederösterreich teilt mit, dass der Landtag von Niederösterreich in seiner Sitzung am 21. März 2024 den im beigefügten Dokument ersichtlichen Gesetzesbeschluss gefasst hat.
Die sechswöchige Frist für einen allfälligen Einspruch beginnt gemäss Artikel 27 Absatz 1 der Niederösterreichischen Landesverfassung 1979 mit dem Tag der Fassung der Gesetzesbeschlüsse durch den Landtag zu laufen und endet mit 2. Mai 2024.
Auf die Möglichkeit, den Gesetzesbeschluss im Internet unter den im beigefügten Dokument angeführten Link abzurufen, wird hingewiesen.

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