Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/2025 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2025 beantragt werden.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
- AusgleichszulagenbezieherInnen
- BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
- Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragstellung finden unter folgendem Link:
https://www.noel.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html
Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie beim Bürgerservice-Telefon der NÖ Landesregierung: 02742 / 9005 - 9005 oder im Bürgerservicebüro der Marktgemeinde Sankt Martin.