Heizkostenzuschuss

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/2024 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren.
Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,00 gewährt.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 beantragt werden. 

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:

  • AusgleichszulagenbezieherInnen 
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG 
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. 
  • Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. 

Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragstellung finden unter folgendem Link:
                                    https://www.noel.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html

Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie beim Bürgerservice-Telefon der NÖ Landesregierung: 02742 / 9005 - 9005 oder im Bürgerservicebüro der Marktgemeinde Sankt Martin.

Zuständig


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/