Grundsteuer

Die Grundsteuer-Verwaltung umfasst die Bereiche:

  • Berechnung der Jahresgrundsteuer
  • Bescheiderstellung
  • Einhebung
  • Grundsteuerbefreiung-Berechnung

Die Grundsteuer ist von land- und forstwirtschafltichem Grundbesitz, von unbebauten Grundstücken, gemischt genutzten Grundstücken, Geschäftsgrundstücken und Ein- und Mehrfamilienhäuser zu entrichten.

Die Berechnung und Vorscheibung aufgrund eines gültigen Einheitswertes obliegt der Gemeinde. Sie erfolgt durch Mulitplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz.
Der Einheitswert und damit die Bewertung der Liegenschaft wird vom Finanzamt festgesetzt. In diesem Bescheid wird auch der Grundsteuermessbetrag ermittelt, der dann von der Gemeinde mit dem Hebesatz (5,0) vervielfacht wird und den Grundsteuerjahresbetrag ergibt.

Beträgt die Grundsteuer weniger als € 75,00 jährlich, so ist sie in einem Betrag am 15. Mai eines jeden Jahres fällig. Ist die Steuer höher, so wird sie in vier gleichen Jahresbeträgen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zur Zahlung fällig.

Zuständig


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/