BH Gmünd verordnet Feuerverbot für den gesamten Bezirk

BH Gmünd verordnet Feuerverbot für den gesamten Bezirk

Aufgrund der derzeit vorherrschenden milden und sehr trockenen Wetterverhältnisse besteht derzeit eine erhöhte Waldbrandgefahr.

Die Bezirkshauptmannschaft Gmünd erlässt daher nachstehende Verordnung zum Schutz der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Gmünd:

V E R O R D N U N G : (auszugsweise)
§ 1 In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Gmünd sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.
§ 2 Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer und Zigaretten) im Waldbereich wegzuwerfen.
§ 3 Übertretungen dieser Verordnung werden mit Geldstrafen bis zu € 7.270,00 oder mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft.
§ 4 Diese Verordnung tritt mit der Kundmachung an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Gmünd in Kraft.

Hinweise: Die Zufahrtswege zum Wald sind freizuhalten, damit im Falle eines Brandes die Feuerwehr zufahren kann.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.

Die entsprechende Verordnung finden Sie hier auf unserer digitalen Amtstafel.

24.06.2025


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/