Aufbahrungshalle

Die Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle) in Sankt Martin und Harmanschlag beträgt je angefangenem Tag € 30,--

Zum herunterladen: VERORDNUNG über die Festsetzung von Gebühren für die Benutzung der Aufbahrungshallen vom 14.12.2021

Zuständig


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/