Aufbahrungsgebühr ab 1.1.2022

01.01.2022

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sankt Martin beschließt gemäß § 35 Bestattungsgesetz 2007, LGBl. 9480 in der derzeit gültigen Fassung, den Gebührensatz für die Benützung der Aufbahrungshalle in Sankt Martin und Harmanschlag.

Die Gebühr für die Benützung wird mit € 30,00 je angefangenem Tag festgesetzt.


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/