Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Symbolbild Änderungen des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Der Geeinderat beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm in allen Katastralgemeinden abzuändern.

Der Entwurf wird gemäß § 25 Abs. 4 iVm § 24 Abs. 5 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit

von 04.07.2025 bis 18.08.2025

im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Die Unterlagen stehen zusätzlich hier und auf den Webseiten des Raumplanungsbüros unter https://www.kommunaldialog.at kostenlos und anonym zum Download bereit. Bitte nutzen sie vorrangig die Einsicht im Internet.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in Erwägung zu ziehen.

Dokumente zum herunterladen:

Dieses Download-Service ist eine zusätzliche Informationsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde im Rahmen der Bürgerbeteiligung. Wir haben die analogen Unterlagen in Kooperation mit Kommunaldialog nach bestem Wissen und Gewissen möglichst vollständig und unverändert in digtial lesbare Dokumente umgewandelt, können aber keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen übernehmen! 

04.07.2025


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/