Landwirtschaftliche Betriebsunfallsmeldungen

Zu melden ist jeder Arbeitsunfall, durch den eine unfallversicherte Person getötet oder mehr als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist. Die Unfallmeldung hat der Betriebsführer für sich und die in seinem Betrieb unfallgeschützten Personen beim zuständigen Regionalbüro der SVB zu erstatten. Der Arbeitsunfall kann auch von Angehörigen, vom Arzt oder Krankenhaus gemeldet werden.

Zuständig

Formulare

  • Diverse Formulare
    • Unfallmeldung bei landwirtschaftlichen Betriebsunfällen
      Hinweis
      Hinweis

      Eine Unfallmeldung gemäß § 363 ASVG ist dann zu erstatten, wenn eine Person durch einen Arbeitsunfall mehr als 3 Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist oder sich eine tödliche Verletzung zugezogen hat.


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/